Jakob und Bernolt von Scharenstetten, Gebrüder, anerkennen nach Kundschaft, daß ihnen an den Gütern des Klosters Adelberg zu Schlat kein Recht zustehe (Vogtei, Dienst u.a.) und daß das Gericht im Dorf dem Kloster gehöre. Die Strafen für Vergehen auf den Gütern der Aussteller gehören jedoch den A. Auch anerkennen sie, daß ein Teil des Grabens um ihre Burg zu Unrecht durch des Klosters Gut gegraben sei. Das Kloster soll den Zustand aber dulden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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