Die Brüder Gerlach und Berthold von Kranlucken (Cralucke), Burgmannen zu Salzungen (-gin), verkaufen mit Zustimmung ihrer Ehefrauen und Erben zwei Pfund jährlicher Gülte - je zur Hälfte an Walpurgis [1. Mai] und Michaelis [29. Sept.] fällig aus ihrer Pfanne am oberen Salzborn zu Salzungen - an Berthold Pfarrer zu Urnshausen (Ornshn.) für bereits erhaltene 19 Pfund Heller. Ein Rückkauf der halben Gülte ist mit Hälfte des Betrages möglich. Falls Berthold die Gülte nicht erhält, kann er an an die niedere Salzpfanne greifen; eine Weiterverpfändung an Dritte ist erlaubt. Siegel der Aussteller. Zeugen: Reinhard Pfarrer zu Gumpelstadt (Gumpoldistat), Johann von Frankfurt (Frankinvord), Hertnid von Leimbach und andere.