Nutzung des ulmischen Forsts durch württembergische Untertanen a) Forderungen des ulmischen Forstmeisters zu Altheim betr. den seit langem üblichen und durch den Vertrag vom 15. September 1607 erneut festgesetzten Forstkäse für das Befahren des ulmischen Forsts durch württembergische Untertanen; b) Klagen des Forstmeisters über die Beweidung des Junghaus im ulmischen Forst durch die "Klösterle-Bauern" zu Steinheim und andere württembergische Untertanen sowie über streifende, reißende Schäferhunde

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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