Heinrich Martin von Bretten der Junge schwört bei seiner Entlassung aus dem Gefängnis durch Kurfürst Philipp von der Pfalz Urfehde und und verpflichtet sich diesem auf Lebenszeit, nachdem er in Ungnade und Gefängnis des verstorbenen Pfalzgrafen Friedrich I. geraten war. Er schwört, des Pfalzgrafen Bestes zu werben, seinen Schaden zu warnen und keine Ansprüche darüber zu stellen, was ihm an Leib und Gut geschehen ist. Insbesondere sagt er den Pfalzgrafen aller Dinge ledig, die ihm abgenommen wurden, darunter eine Behausung am Burgweg bei der Kanzlei zu Heidelberg sowie etliche Stücke Silbergeschirr, die Martin an Blicker Landschad [von Steinach] gegeben hatte und die in Pfalzgraf Friedrichs Hände gekommen waren. Martin verpflichtet sich, die Schlösser, Städte, Lande und Gebiete des Pfalzgrafen zu meiden und diese nie mehr zu betreten. Er gelobt einen gestabten Eid, alle genannten Artikel einzuhalten und in keiner Weise gerichtlich gegen sie vorzugehen. Sollte er einen Artikel übertreten, will er sich auf Geheiß des Pfalzgrafen an einen von diesem genannten Ort stellen; wird er stattdessen flüchtig ergriffen, mag man gegen ihn wie einen "ubeltetigen uberwonden man" vorgehen. Der Aussteller kündigt sein Siegel an bittet seinen Vater Heinrich (Heintz) Martin d. Ä. um Mitbesiegelung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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