Bestimmung der Regierung zu Minden als Revisionsinstanz für die Regierung zu Münster in kleve-märkischen, münsterschen, essener, werdenschen und eltener Sachen, die nicht (wegen des zu geringen Streitwerts) vor das Geheime Obertribunal gehören Instruktion für die Regierung zu Münster vom 28.7.1804 (Druck)

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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