Kameralamt Kirchheim/Teck: Rechnungen (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 1/61
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Untere Verwaltungsbehörden 1806-um 1945 >> Rechnungen der unteren Verwaltungsbehörden >> Geschäftsbereich Finanzministerium >> Bis 1922 bestehende Kameralämter
1807-1922
Inhalt und Bewertung
Der aus den Neueren Rechnungen im Finanzarchiv Ludwigsburg ausgegliederte Bestand enthält Domanialhauptbücher mit Beilagen, Jahresbaukonsignationen über die Hochgebäude, Umgelds- und Wirtschaftsabgaberechnungen sowie Steuerhauptbücher.
Vorbemerkung: Das Finanzwesen des Württ. Staates wurde infolge des Umbaus der Staatswirtschaft durch König Friedrich im Jahre 1806 grundlegend neu geordnet. In der unteren Verwaltungsstufe sollte nach den §§ 23 und 58 des Organisationsmanifestes allmählich eine "zweckmäßige Einteilung und Vereinigung der Ober- und Stabsämter, Steuereinnehmereien, Kellereien usw." getroffen werden. Demzufolge wurden durch eine Ämterkombination die ehemaligen Keller, Verwalter, Pfleger, Kirchenrätlichen Klosterverwalter und Rentbeamten zu einer Behörde zusammengefasst. Ursprünglich war ihre Bezeichnung Kameraleinnehmerei, ab 1807 Kameralamt. Zunächst wurden 87 Kameralämter geschaffen. Durch Erlaß vom 25.04.1807 (Reg. Bl. S. 101) und 26.04.1808 (Reg. Bl. S. 229) wurden sie als selbstständige Unterbehörden der Staatsfinanzverwaltung den Oberämtern zur Seite gestellt. Die Kameralämter erhielten durch die Ämterkombination die Verwaltung des staatlichen Besitzes an Meiereien, einzelnen Gütern und Fischwassern, an Zehntgefällen und sonstigen grundherrlichen Rechten sowie die Aufsicht über Kastenknechte und Unterpfleger. Durch Generalverordnung vom 10.05.1807 (Reg. Bl. S. 422) wurde ihnen auch die Leitung sämtlicher mit dem Steuerwesen verbundener Geschäfte übertragen. Beim Neuaufbau der Staatsverwaltung im Jahre 1817 übernahm König Wilhelm zunächst unverändert die von König Friedrich 1806 geschaffenen Kameralämter und unterstellte sie den Kreisfinanzkammern. Durch Verordnung vom 4.6.1819 (Reg. Bl. S. 239) wurden ihre Aufgaben neu geregelt und ihre Zahl auf 79 festgelegt. Als Behörden der Domanial-, Bau- und Forstverwaltung verwalteten sie Besitz und Einkommen des Staates und erfüllten die darauf beruhenden Verbindlichkeiten. Zugleich wurden sie Bezirkskasse für jedes Oberamt und entwickelten sich nach und nach auch zum Bezirkssteueramt. Im Laufe des 19. Jahrhunderts veränderten sich Tätigkeitsfeld und Zahl der Kameralämter des öfteren. Insbesondere als Folge der 1848/49 erlassenen Ablösungsgesetze, die Aufhebung der Grundlasten und des Übergangs von der Natural- zur Geldwirtschaft wurden die Kameralämter entlastet und zum Teil aufgelöst. Das letzte (63.) Kameralamt Leutkirch wurde 1887 errichtet. Durch Verfügung vom 24.1.1895 (Reg. Bl. S. 38) wurden die Kameralamtsbezirke mit den Oberamtsbezirken gleichgestellt. Das Kameralamt Kirchheim u.T bestand von 1806 - 1922. Gemäss Verordnung über Ämter-Kombination vom 20. 4. 1807 - Württ. Reg. Blatt von 1807, Seite 108 - hat das Kameralamt Kirchheim u.T. die vormals St. Peterschen Gefälle von Bissingen übernommen. Durch Verfügung vom 31.10.1814 wurde bei Auflösung des Kameralamts Köngen der Ort Wendlingen mit allen Gefällen der Hof- u. Domänenkammer dem Kameralamt Kirchheim u.T. zugeteilt. Ferner wurden gemäss Verordnung vom 6.3.1843 betr. Neuorganisation der Kameralämter - Württ. Reg. Bl. von 1843, Seite 224 - durch das Kameralamt Kirchheim u.T. übernommen: a) von dem aufgelösten Kameralamt Wiesensteig: Hepsisau, Parz. Krebsstein, Neidlingen mit Staatsdomäne Randeck, Ochsenwang, Schopfloch mit Torfgrube, Staatsdomäne Hinterburg (Parz. von Bissingen) sowie das Forstrevier Bissingen b) vom Kameralamt Göppingen: die Gemeinde Hochdorf Die Akten des Kameralamts Kirchheim u. Teck bilden den Bestand F 61 des Staatsarchivs Ludwigsburg. Der vorliegende Bestand von Rechnungen des Kameralamts Kirchheim u. Teck war im Finanzarchiv Ludwigsburg ursprünglich als Teil der sog. "Neueren Rechnungen" (Bestand E 225/226) nur summarisch erfasst worden. Er wurde im Sommer 1981 von der Zeitangestellten Wally Vogler neu verzeichnet. Die Abschlussarbeiten besorgte die Unterzeichnende. Der Bestand umfasst 422 Archivalieneinheiten mit 21,4 lfd.m. Umfang. Ludwigsburg, Juli 1983 Schneider
Liste der Rechner: Rechner der Domanial-Hauptbücher Bd. 1 - 26 Johann Zimmermann Bd. 27-53 Zimmermann, Christian Sprößer Bd. 54 Sprößer, Carl von Pflüger Bd. 55-71 von Pflüger Bd. 72-85 Ziegler Bd. 86 Ziegler, Schöll Bd. 87-91 Schöll Bd. 92 Schöll, Rinck Bd. 93-107 Rinck Bd. 108 Rinck, Katein Bd. 109-110 Rinck, Dieudomé Bd. 111-119 Dieudomé Bd. 120 Dieudomé, Laurösch Bd. 121-126 Laurösch Bd. 127 Laurösch, Wagner Rechner der Jahres-Bauconsignationen Bd. 253-269 Zimmermann Bd. 270-295 Sprößer Bd. 296 -312 von Pflüger Bd. 313 von Pflüger, Ziegler Bd. 314-328 Ziegler Bd. 329-334 Schöll Bd. 335-351 Rinck Bd. 352-361 Dieudomé Bd. 362-368 Laurösch Rechner der Umgelds-Wirtschaftsabgabe-Rechnungen Bd. 369-371 Zimmermann Bd. 372 Zimmermann, Ernst Luz Bd. 373-387 Luz Bd. 388-412 Sprößer Bd. 413 Sprößer, von Pflüger Bd. 414-416 von Pflüger Bd. 417 Rinck Bd. 418 Dieudomé Bd. 419 Laurösch Rechner der Steuer-Hauptbücher Bd. 420 Ziegler Bd. 421 Ziegler, Schöll Bd. 422 Rinck
Der aus den Neueren Rechnungen im Finanzarchiv Ludwigsburg ausgegliederte Bestand enthält Domanialhauptbücher mit Beilagen, Jahresbaukonsignationen über die Hochgebäude, Umgelds- und Wirtschaftsabgaberechnungen sowie Steuerhauptbücher.
Vorbemerkung: Das Finanzwesen des Württ. Staates wurde infolge des Umbaus der Staatswirtschaft durch König Friedrich im Jahre 1806 grundlegend neu geordnet. In der unteren Verwaltungsstufe sollte nach den §§ 23 und 58 des Organisationsmanifestes allmählich eine "zweckmäßige Einteilung und Vereinigung der Ober- und Stabsämter, Steuereinnehmereien, Kellereien usw." getroffen werden. Demzufolge wurden durch eine Ämterkombination die ehemaligen Keller, Verwalter, Pfleger, Kirchenrätlichen Klosterverwalter und Rentbeamten zu einer Behörde zusammengefasst. Ursprünglich war ihre Bezeichnung Kameraleinnehmerei, ab 1807 Kameralamt. Zunächst wurden 87 Kameralämter geschaffen. Durch Erlaß vom 25.04.1807 (Reg. Bl. S. 101) und 26.04.1808 (Reg. Bl. S. 229) wurden sie als selbstständige Unterbehörden der Staatsfinanzverwaltung den Oberämtern zur Seite gestellt. Die Kameralämter erhielten durch die Ämterkombination die Verwaltung des staatlichen Besitzes an Meiereien, einzelnen Gütern und Fischwassern, an Zehntgefällen und sonstigen grundherrlichen Rechten sowie die Aufsicht über Kastenknechte und Unterpfleger. Durch Generalverordnung vom 10.05.1807 (Reg. Bl. S. 422) wurde ihnen auch die Leitung sämtlicher mit dem Steuerwesen verbundener Geschäfte übertragen. Beim Neuaufbau der Staatsverwaltung im Jahre 1817 übernahm König Wilhelm zunächst unverändert die von König Friedrich 1806 geschaffenen Kameralämter und unterstellte sie den Kreisfinanzkammern. Durch Verordnung vom 4.6.1819 (Reg. Bl. S. 239) wurden ihre Aufgaben neu geregelt und ihre Zahl auf 79 festgelegt. Als Behörden der Domanial-, Bau- und Forstverwaltung verwalteten sie Besitz und Einkommen des Staates und erfüllten die darauf beruhenden Verbindlichkeiten. Zugleich wurden sie Bezirkskasse für jedes Oberamt und entwickelten sich nach und nach auch zum Bezirkssteueramt. Im Laufe des 19. Jahrhunderts veränderten sich Tätigkeitsfeld und Zahl der Kameralämter des öfteren. Insbesondere als Folge der 1848/49 erlassenen Ablösungsgesetze, die Aufhebung der Grundlasten und des Übergangs von der Natural- zur Geldwirtschaft wurden die Kameralämter entlastet und zum Teil aufgelöst. Das letzte (63.) Kameralamt Leutkirch wurde 1887 errichtet. Durch Verfügung vom 24.1.1895 (Reg. Bl. S. 38) wurden die Kameralamtsbezirke mit den Oberamtsbezirken gleichgestellt. Das Kameralamt Kirchheim u.T bestand von 1806 - 1922. Gemäss Verordnung über Ämter-Kombination vom 20. 4. 1807 - Württ. Reg. Blatt von 1807, Seite 108 - hat das Kameralamt Kirchheim u.T. die vormals St. Peterschen Gefälle von Bissingen übernommen. Durch Verfügung vom 31.10.1814 wurde bei Auflösung des Kameralamts Köngen der Ort Wendlingen mit allen Gefällen der Hof- u. Domänenkammer dem Kameralamt Kirchheim u.T. zugeteilt. Ferner wurden gemäss Verordnung vom 6.3.1843 betr. Neuorganisation der Kameralämter - Württ. Reg. Bl. von 1843, Seite 224 - durch das Kameralamt Kirchheim u.T. übernommen: a) von dem aufgelösten Kameralamt Wiesensteig: Hepsisau, Parz. Krebsstein, Neidlingen mit Staatsdomäne Randeck, Ochsenwang, Schopfloch mit Torfgrube, Staatsdomäne Hinterburg (Parz. von Bissingen) sowie das Forstrevier Bissingen b) vom Kameralamt Göppingen: die Gemeinde Hochdorf Die Akten des Kameralamts Kirchheim u. Teck bilden den Bestand F 61 des Staatsarchivs Ludwigsburg. Der vorliegende Bestand von Rechnungen des Kameralamts Kirchheim u. Teck war im Finanzarchiv Ludwigsburg ursprünglich als Teil der sog. "Neueren Rechnungen" (Bestand E 225/226) nur summarisch erfasst worden. Er wurde im Sommer 1981 von der Zeitangestellten Wally Vogler neu verzeichnet. Die Abschlussarbeiten besorgte die Unterzeichnende. Der Bestand umfasst 422 Archivalieneinheiten mit 21,4 lfd.m. Umfang. Ludwigsburg, Juli 1983 Schneider
Liste der Rechner: Rechner der Domanial-Hauptbücher Bd. 1 - 26 Johann Zimmermann Bd. 27-53 Zimmermann, Christian Sprößer Bd. 54 Sprößer, Carl von Pflüger Bd. 55-71 von Pflüger Bd. 72-85 Ziegler Bd. 86 Ziegler, Schöll Bd. 87-91 Schöll Bd. 92 Schöll, Rinck Bd. 93-107 Rinck Bd. 108 Rinck, Katein Bd. 109-110 Rinck, Dieudomé Bd. 111-119 Dieudomé Bd. 120 Dieudomé, Laurösch Bd. 121-126 Laurösch Bd. 127 Laurösch, Wagner Rechner der Jahres-Bauconsignationen Bd. 253-269 Zimmermann Bd. 270-295 Sprößer Bd. 296 -312 von Pflüger Bd. 313 von Pflüger, Ziegler Bd. 314-328 Ziegler Bd. 329-334 Schöll Bd. 335-351 Rinck Bd. 352-361 Dieudomé Bd. 362-368 Laurösch Rechner der Umgelds-Wirtschaftsabgabe-Rechnungen Bd. 369-371 Zimmermann Bd. 372 Zimmermann, Ernst Luz Bd. 373-387 Luz Bd. 388-412 Sprößer Bd. 413 Sprößer, von Pflüger Bd. 414-416 von Pflüger Bd. 417 Rinck Bd. 418 Dieudomé Bd. 419 Laurösch Rechner der Steuer-Hauptbücher Bd. 420 Ziegler Bd. 421 Ziegler, Schöll Bd. 422 Rinck
422 Bände (24,4 lfd. m)
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 2:40 PM CET
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