Nr. 1: Übereinkunft vom 1.7.1842 (München) der Staaten des Süddeutschen Münzvereins zum Münzquantum der Jahre 1842-1844. Mitglieder des Süddeutschen Münzvereins sind zu diesem Zeitpunkt: Die Königreiche Bayern und Württemberg, die Großherzogtümer Baden und Hessen, die Herzogtümer Sachsen-Meiningen und Nassau, das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt für die fürstliche Oberherrschaft sowie die Freie Stadt Frankfurt. Nr. 2: Beglaubigte Abschrift vom 2.7.1842 zu der am Vortag erfolgten Unterzeichnung der Übereinkunft (Nr. 1). Beiliegend die Verteilung des Münzquantums auf die einzelnen Staaten. Nr. 3: Beglaubigte Abschrift der Beitrittsurkunde des Fürsten Carl von Hohenzollern-Sigmaringen vom 25.11.1842 und des Fürsten Friedrich Wilhelm Constantin von Hohenzollern-Hechingen zu Nr. 1. Nr. 4: Beglaubigte Abschrift eines Schreibens des Grhzgl.-Hess. Außenministeriums vom 1.8.1842 an das bayerische Außenminsterium: Bitte, die Beitrittserklärung der Landgrafschaft Hessen-Homburg vom 27.7.1842 zur Nr. 1 den übrigen Mitgliedsstaaten beim Austausch der Ratifikationsurkunden bekannt zu machen. Nr. 5: Beglaubigte Abschrift eines Schreibens des Grhzgl.-Hess. Außenministeriums vom 12.12.1842 an das bayerische Außenminsterium, den Beitritt der Landgrafschaft Hessen-Homburg vom 27.7.1842 zu Nr. 1 betreffend. Nr. 6: Beglaubigte Abschrift vom 6.11.1842 (München) des Protokolls zum Austausch der Ratifikationsurkunden am 4.11.1842 in München.

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Institut für Stadtgeschichte Frankfurt am Main