Nr. 1: Übereinkunft vom 1.7.1842 (München) der Staaten des Süddeutschen Münzvereins zum Münzquantum der Jahre 1842-1844. Mitglieder des Süddeutschen Münzvereins sind zu diesem Zeitpunkt: Die Königreiche Bayern und Württemberg, die Großherzogtümer Baden und Hessen, die Herzogtümer Sachsen-Meiningen und Nassau, das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt für die fürstliche Oberherrschaft sowie die Freie Stadt Frankfurt. Nr. 2: Beglaubigte Abschrift vom 2.7.1842 zu der am Vortag erfolgten Unterzeichnung der Übereinkunft (Nr. 1). Beiliegend die Verteilung des Münzquantums auf die einzelnen Staaten. Nr. 3: Beglaubigte Abschrift der Beitrittsurkunde des Fürsten Carl von Hohenzollern-Sigmaringen vom 25.11.1842 und des Fürsten Friedrich Wilhelm Constantin von Hohenzollern-Hechingen zu Nr. 1. Nr. 4: Beglaubigte Abschrift eines Schreibens des Grhzgl.-Hess. Außenministeriums vom 1.8.1842 an das bayerische Außenminsterium: Bitte, die Beitrittserklärung der Landgrafschaft Hessen-Homburg vom 27.7.1842 zur Nr. 1 den übrigen Mitgliedsstaaten beim Austausch der Ratifikationsurkunden bekannt zu machen. Nr. 5: Beglaubigte Abschrift eines Schreibens des Grhzgl.-Hess. Außenministeriums vom 12.12.1842 an das bayerische Außenminsterium, den Beitritt der Landgrafschaft Hessen-Homburg vom 27.7.1842 zu Nr. 1 betreffend. Nr. 6: Beglaubigte Abschrift vom 6.11.1842 (München) des Protokolls zum Austausch der Ratifikationsurkunden am 4.11.1842 in München.
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Nr. 1: Übereinkunft vom 1.7.1842 (München) der Staaten des Süddeutschen Münzvereins zum Münzquantum der Jahre 1842-1844. Mitglieder des Süddeutschen Münzvereins sind zu diesem Zeitpunkt: Die Königreiche Bayern und Württemberg, die Großherzogtümer Baden und Hessen, die Herzogtümer Sachsen-Meiningen und Nassau, das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt für die fürstliche Oberherrschaft sowie die Freie Stadt Frankfurt. Nr. 2: Beglaubigte Abschrift vom 2.7.1842 zu der am Vortag erfolgten Unterzeichnung der Übereinkunft (Nr. 1). Beiliegend die Verteilung des Münzquantums auf die einzelnen Staaten. Nr. 3: Beglaubigte Abschrift der Beitrittsurkunde des Fürsten Carl von Hohenzollern-Sigmaringen vom 25.11.1842 und des Fürsten Friedrich Wilhelm Constantin von Hohenzollern-Hechingen zu Nr. 1. Nr. 4: Beglaubigte Abschrift eines Schreibens des Grhzgl.-Hess. Außenministeriums vom 1.8.1842 an das bayerische Außenminsterium: Bitte, die Beitrittserklärung der Landgrafschaft Hessen-Homburg vom 27.7.1842 zur Nr. 1 den übrigen Mitgliedsstaaten beim Austausch der Ratifikationsurkunden bekannt zu machen. Nr. 5: Beglaubigte Abschrift eines Schreibens des Grhzgl.-Hess. Außenministeriums vom 12.12.1842 an das bayerische Außenminsterium, den Beitritt der Landgrafschaft Hessen-Homburg vom 27.7.1842 zu Nr. 1 betreffend. Nr. 6: Beglaubigte Abschrift vom 6.11.1842 (München) des Protokolls zum Austausch der Ratifikationsurkunden am 4.11.1842 in München.
Verträge der Freien Stadt Frankfurt, 307
Privileg Q Nr. 45
Verträge der Freien Stadt Frankfurt
Verträge der Freien Stadt Frankfurt >> Handel >> Süddeutscher Münzverein >> Vereinbarungen zum Münzquantum >> 1842-1844
01.07.1842
Archivale
deutsch
Beglaubigung: Nr. 1: Lacksiegel und Unterschriften der Bevollmächtigten (für Frankfurt Freiherr von Gise).
Nr. 2: Papiersiegel des bayr. Außenministeriums und Unterschrift des Archivars Christian Hacker.
Nr. 3: Stempel des bayrischen Außenministeriums und Unterschriften des Geheimen Staatssekretärs Gissel und von Paur.
Nr. 4 und 5: Stempel des bayrischen Außenministeriums und Unterschrift des Geheimen Staatssekretärs Gissel.
Nr. 6: Papiersiegel des bayr. Außenministeriums und Unterschrift des Archivars Christian Hacker.
Modi: Nr. 1: Übereinkunft, Ausfertigung.
Nr. 2: Protokoll, beglaubigte Abschrift.
Nr. 3: Beitrittsurkunden, beglaubigte Abschriften.
Nr. 4 und 5: Brief, beglaubigte Abschrift.
Nr. 6: Protokoll, beglaubigte Abschrift.
Nr. 2: Papiersiegel des bayr. Außenministeriums und Unterschrift des Archivars Christian Hacker.
Nr. 3: Stempel des bayrischen Außenministeriums und Unterschriften des Geheimen Staatssekretärs Gissel und von Paur.
Nr. 4 und 5: Stempel des bayrischen Außenministeriums und Unterschrift des Geheimen Staatssekretärs Gissel.
Nr. 6: Papiersiegel des bayr. Außenministeriums und Unterschrift des Archivars Christian Hacker.
Modi: Nr. 1: Übereinkunft, Ausfertigung.
Nr. 2: Protokoll, beglaubigte Abschrift.
Nr. 3: Beitrittsurkunden, beglaubigte Abschriften.
Nr. 4 und 5: Brief, beglaubigte Abschrift.
Nr. 6: Protokoll, beglaubigte Abschrift.
Gise, Friedrich August von: bayer. Außenminister
Karl, Fürst von Hohenzollern-Sigmaringen
Friedrich Wilhelm Constantin, Fürst von Hohenzollern-Hechingen
Hacker, Christian: Archivar des bayr. Außenministeriums
Süddeutscher Münzverein
Bayern/Königreich
Württemberg/Königreich
Baden/Großherzogtum
Hessen/Großherzogtum
Sachsen-Meiningen/Herzogtum
Nassau/Herzogtum
Schwarzburg-Rudolstadt/Fürstentum
München
Hohenzollern-Sigmaringen/Fürstentum
Hohenzollern-Hechingen/Fürstentum
Hessen-Homburg/Landgrafschaft
Münzwesen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Instituts für Stadtgeschichte Frankfurt am Main.
20.08.2025, 12:25 MESZ