Wilhelm von Jülich, Graf von Berg und Ravensberg, und Graf Johann zu Nassau bekunden ihre Aussöhnung, mit der Bestimmung, daß Johann für die noch ausstehenden 400 Goldschilde und 150 Mottunen einen Turnosen am Zoll zu Kaiserswerth erheben soll, falls der Kaiser und der Herzog von Bayern die Anlegung dieses Zolls erlauben, daß Johann den Herzog von Jülich nicht gegen Wilhelm in dem schwebenden Streit um die Erbschaft unterstützen soll, daß Johanns Bürger von Siegen nicht mit einem höheren Zoll belastet werden sollen, daß der Zoll unter Umständen in Düsseldorf erhoben werden soll usw.
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Wilhelm von Jülich, Graf von Berg und Ravensberg, und Graf Johann zu Nassau bekunden ihre Aussöhnung, mit der Bestimmung, daß Johann für die noch ausstehenden 400 Goldschilde und 150 Mottunen einen Turnosen am Zoll zu Kaiserswerth erheben soll, falls der Kaiser und der Herzog von Bayern die Anlegung dieses Zolls erlauben, daß Johann den Herzog von Jülich nicht gegen Wilhelm in dem schwebenden Streit um die Erbschaft unterstützen soll, daß Johanns Bürger von Siegen nicht mit einem höheren Zoll belastet werden sollen, daß der Zoll unter Umständen in Düsseldorf erhoben werden soll usw.
170 I, U 680
170 I Nassau-Oranien: Urkunden
Nassau-Oranien: Urkunden >> 14. Jahrhundert >> 1351-1375 >> 1374
1374 Mai 14
Papier, Abschrift des 18. Jh. nach dem früher im Dillenburger Archiv verwahrten, jetzt im Haag befindlichen Original, vgl. Abt. 171 Nr. G 416, Abt. 171 Nr. H 2092
Urkunde
Vermerke (Urkunde): Siegler: 1. der Aussteller, 2. Wilhelm Quad, 3. Heinrich von Winhorst, Ritter.
die Gegenurkunde: Lacomblet 3, 651 Nr. 756 ist besiegelt von 1. Grafen Johann von Nassau, 2. Hermann, Herrn zu Wildenburg, 3. Friedrich von Stein. Abschrift verglichen mit dem Original im Nachlaß Ausfeld 2. siehe die vom Grafen Johann von Nassau besiegelte Gegenurkunde: Lacomblet 3, 651 Nr. 756
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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17.06.2025, 14:09 MESZ