Tegenhard von Gundelfingen namens des Grafen Johann von Sulz, Hofrichter zu Rottweil, verkündet den Spruch des Gerichts in Sachen Johann Engelbrechts, Bürger von Köln, gegen Walther Zobel von Giebelstadt, welchen Graf Johann von Wertheim als seinen Diener und Hofgesind zu richten begehrt, daß das Urteil vertagt werden solle, in Erwartung, dass der Graf bis zum nächsten Gerichtstag seine Gerichtsfreiheit durch Originalbriefe zu beweisen versuche.