Abt Mangold von Reichenau tut kund: Burkhard von Höwen, Dompropst zu Konstanz, kauft für den von ihm gestifteten Altar im Kreuzgang des Münsters in Konstanz einen Weinzins von jährlich einem Fuder, das Hans von Schoenenbühel und seine Frau an Hermann den Kiran in Schaffhausen verkauft hatte.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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