Kurfürst Friedrich von der Pfalz und Graf Eberhard von Württemberg verabreden die Vermählung des Grafen Heinrich von Stollberg mit der verwitweten Gräfin Elisabeth von Nassau und bestimmen die Höhe von Heiratsgut und Widerlegen auf 24 000 fl., die durch die Herrschaft Frohndorf sichergestellt werden sollen; dazu wird der Elisabeth die etwaige Erbschaft von 20 000 fl. vorbehalten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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