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Graf Vinzenz von Moers und Saarwerden sichert dem Godard v. d. Bongart, Erbkämmerer des Landes Jülich, der sich für ihn gegenüber Johann vamme Geysbusche, Ritter, über 2058 oberländ. Gulden verbürgt hat, Schadloshaltung zu.
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Graf Vinzenz von Moers und Saarwerden sichert dem Godard v. d. Bongart, Erbkämmerer des Landes Jülich, der sich für ihn gegenüber Johann vamme Geysbusche, Ritter, über 2058 oberländ. Gulden verbürgt hat, Schadloshaltung zu.