Johann Friedrich Herzog von Württemberg (voller Titel) belehnt Wilhelm von Wernau (Werdnaw) für sich selbst, als Lehensträger seiner beiden Brüder Konrad und Hans Martin von Wernau und als verordnete Mitvormünder der noch unmündigen Brüder Georg und Jakob von Wernau mit einem Viertel des großen und kleinen Zehnten von Dietersweiler, einem Achtel des großen und kleinen Zehnten von Grünmettstetten, einem Viertel des großen und kleinen Zehnten von Bittelbronn und dem früher von Auberlin Keck und jetzt von den Erben des verstorbenen Hans Röck bebauten Gut in Bittelbronn. Alle diese Lehen hatten zuvor Johannes Ifflinger, sein Sohn Hieronymus Ifflinger von Graneck und sein Sohn Hans Friedrich II. Ifflinger von Graneck von den verstorbenen Herzögen Christoph und Ludwig von Württemberg empfangen, bis sie mit Einverständnis aller Ifflinger von Graneck an Hans Veit von Wernau als Vater der Belehnten verkauft wurden. Wenn aus der Sippe und dem Geschlecht des Belehnten keine Mannspersonen vorhanden sind, sollen daraufhin die Frauen oder Töchter belehnt werden, aber immer ein Mann als Lehengenosse gestellt werden, um das Lehen zu empfangen.