Isebrand Praijt gelobt dem Grafen Dietrich von Moers, der ihm gestattet hat, auf dem in dessen Gerichtsbarkeit gelegenen, von Heinrich Vogten von Neersen (Nerza) zu Lehen rührenden Hofe upper Hart einen Burgbau zu errichten (struendi et fodendi), daraus nie demselben einen Schaden zufügen zu wollen. Unter seinem und den Siegeln seines Bruders Gerhard Pfarrer zu Budberg und des Ritters Tilmann von Eijle, wobei ersteres abgefallen ist. Datum ipso die Innocentum.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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