Kurfürst Philipp von der Pfalz gibt als Kurfürst seine Einwilligung, dass König Maximlian I. die Brüder Friedrich und Johann von Sachsen, Landgrafen zu Thüringen, für ihren Dienst, den sie dem König und dem Reich erwiesen haben und wofür der König 67.000 rheinische Gulden schuldig geblieben ist, folgendermaßen auszahlt: Der König hat ihnen bereits die Reichsstädte Mühlhausen, Nordhausen und Goslar in Thüringen und Sachsen mit allem Zugehör des Reichs für 54.400 Gulden als Abschlag der Schulden verpfändet und anschließend für die übrigen 13.400 Gulden die dem Reich zustehenden Stadtsteuern zu Nürnberg über 800 Gulden jährlich und zu Lübeck über 500 Gulden jährlich bis zur Bezahlung der 13.400 Gulden zugewiesen, wie es die Verschreibung besagt. Dazu gibt der Kurfürst diesen mit diesem Willebrief seine Einwilligung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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