Kläger: Erben des Walter de Hertoghe und des Abraham Boots, curatores bonorum der Brüder Anton und Leonhard de Schott in Hamburg (Beklagte).- Beklagter: Ulrich, Carl, Cäcilie und Elisabeth Lippoldt (Lupolt) in Hamburg (Kläger) sowie als Nebenbeklagte David Motte (der Jüngere), für sich und seine Mutter Johanna de Schott, und der Kaufmann Jacques Budier, sämtlich als Erben beziehungsweise Rechtsnachfolger des Ulrich Lippoldt (der Ältere) und anderer Gläubiger der Brüder de Schott in Hamburg und Amsterdam.- Streitgegenstand: Appellationis; Zuständigkeit des Reichskammergerichtes in einem Streit um die Priorität der Forderungen der Beklagten aus einer Vormundschaftsverwaltung, um die Anfechtung eines Vergleichs unter den Gläubigern der 1627 fallierten Brüder de Schott und um die Haftung des Walter de Hertoghe, des Abraham Boots und des Antonio Saraiva Coronel als curatores bonorum der Falliten de Schott wegen einer angeblichen Schadlosversprechung für die Gläubiger bei Übernahme der Fallitmasse

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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