Conradus Reinhardt aus Karlstadt, Würzburger Bistums, Kaiserlicher Notar, bestätigt, dass Hans Ortolf, Bürger zu Nürnberg, in einer Streitsache mit Hans Müllner und Hans Wagner, Vettern, Bürger zu Nürnberg, und ihrer Gesellschaft gegen ein Urteil des Stadtgerichts Nürnberg an das Kaiserliche Kammergericht appelliert habe. - Anlass des Rechtsstreits: Hans Ortolf hatte dem Hans Müllner 600 Gulden zur Einlösung von Pfändern in Lyon gegeben, die er durch Hans Wagner hatte verpfänden lassen; ferner 150 Gulden, die Hans Wagner dem Steffan Lochner (?) zu Genf ("Jennff") bezahlen sollte, da sie wiederum den Lienhartt Kramer in Schaffhausen sollte für eine Warenschuld des Ortolff an Fritz Kreß selig. Außerdem hat er Wolf an Wagner verschiedene Waren (z.B. Steyrer [?] und Kramger [?] Messer Pelze [?]) zur Bezahlung seiner Schulden abgegeben. Da Wagner seinen Verpflichtungen (Auslösung der Pfänder) usw. nicht nachgekommen ist, sei er dann zur gerichtlichen Entscheidung gekommen. - Zeugen: Die ehrsamen Georg Kobersteiner von Künigsperg, Hanns Schopffer (?) von Abenberg und Fritz Hawer von Nürnberg (Würzburger, Eichstätter und Bamberger Bistums). Genannt: der ehrsamn Hans Reich in Nürnberg. Nachtrag: 1478 Juli 20, Nürnberg. Conradus Reichart, Notar, bestätigt in der Angelegenheit wie vor, dass der ehrsame Melchior Schneider, Bürger zu Nürnberg, als Anwalt des Hans Ortolff die Appellation dem Nürnberger Stadtrichter Sebolt Peheimer übergeben wollte, aber nicht angenommen wurde. Die durch den Notar dem hans Müllner und Hans Wagner übergebene Kopie der Beruzfung wurde dagegen angenommen. - Zeugen: Wolfgang Weissenfels und Hans Newstetter, Bürger zu Nürnberg.

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Staatsarchiv Nürnberg