Das Kapitel von St. Cassius zu Bonn vergleicht sich mit dem Konvent zu Schweinheim hinsichtlich der von der Kämmerei des Stifts lehnrührigen und derselben zu einem Zins von jährlich 1 Malter Hafer, 2 Kapaunen und 30 Pfennigen verpflichteten Güter des Kloster zu Kirchheim dahin, dass anstatt der gemäß Kämmereiweißtum bei jedem Erledigungsfall und von jeder nun anzusetzenden empfangenden Hand zu vertätigenden Kurmede von 1 Schilling auf die Mark des Taxwerts hinfort stets ein Aversum von 10 Mark bei Besitzwechsel entrichtet werden soll, worauf die Professschwester Apollonia von Bülich, als empfangende Hand bestellt durch ihren Bevollmächtigten diese Summe sogleich zum ersten Mal entrichtet. Mit dem Siegel des Kapitels

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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