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Seligenstadt: Berthold Erzbischof zu Mainz bekennet, daß, nachdem seine und seines Stifts Gerechtigkeit gewesen ist, dass die Dörfer Crotzenburg, ...
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Urkunden der ehemaligen Provinz Starkenburg >> 17 Orte, Buchstabe S >> 17.9 Seligenstadt
1489 Juni 19
Mainz, Erzstift
Pergament mit des Kurfürsten und Domkapitels Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Aschaffenburg Freitag nach Leichnamstag 1489
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Seligenstadt: Berthold Erzbischof zu Mainz bekennet, daß, nachdem seine und seines Stifts Gerechtigkeit gewesen ist, dass die Dörfer Crotzenburg, Mainflingen, Welzheim, Zellhausen und Froschhausen alle und jegliche Atzung jährlich ausgereicht und bezahlt, dass er mit denselben seinen Untertanen vertragen Bezahlung obgerührter Atzung sie sein Lebtag lang erlassen und abgestellt habe, also dass sie hinfür sein Lebtag lang und nicht länger für die gemeldete Atzung jährlich auf Sankt Martinstag anderthalb hundert Gulden Wehrung geben sollen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.