"Beybuch zum Urbarium de anno 1788, worinnen angezeigt ist, was jeder Salmansweiler Unterthan zu Äpfingen oder Forenser an Lehen-, Bestand- und eigenthümlichen Grundstücken in der Äpfinger Zwäng und Bann gelegen, besitzt und davon zu entrichten hat. Es sind auch die auswärtigen Besitzungen der Äpfinger in oder ausser Salmansweiler Herrschaft eingetragen" Zweitausfertigung zu Bestellnr. 17

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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