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Korrespondenz des Generalgouverneurs Baron Nils Gyllenstierna
mit den Prinzessinnen Sophie Eleonore von Holstein-Sonderburg-Beck und
Maria Elisabeth von Holstein-Gottorf
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Korrespondenz des Generalgouverneurs Baron Nils Gyllenstierna
mit den Prinzessinnen Sophie Eleonore von Holstein-Sonderburg-Beck und
Maria Elisabeth von Holstein-Gottorf
Enthält: - Schreiben der Prinzessin Sophie Eleonore von Holstein-Sonderburg-Beck vom 26. Februar 1708 wegen Zahlung einer Pension oder Übertragung eines Hauses in Bremen - Schreiben der Prinzessin Maria Elisabeth von Holstein-Gottorf vom 21. Oktober 1709 wegen Assistenz
Verzeichnung
Index-Gruppe: frei: GND:102532001:Gyllenstierna, Nils
Gyllenstierna, Nils Baron, Generalgouverneur, Korrespondenz Sophie Eleonore, Prinzessin von Holstein-Sonderburg-Beck Maria Elisabeth, Prinzessin von Holstein-Gottorf
Korrespondenz, Gyllenstierna, Nils Baron
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.