(1) B 4581 (2)~Kläger: Sigmund Moritz von dem Brinck zu Iggenhausen, braunschweig-lüneburgischer Drost (3)~Beklagter: Der gräflich lippe-detmoldische Sachwalter Friedrich Adolf Clausing, Detmold, und Konsorten (4)~Prokuratoren (Kl.): Lic. Simon Heinrich Gondela 1760 ( Subst.: Lic. Johann Eberhard Greineisen (5)~Prozessart: Appellationis Streitgegenstand: Von dem Brinck beansprucht auf Grund der Belehnung durch Corvey mit Gebot und Verbot und durch den Grafen von Schaumburg mit der Vogtei im Besitz der Nieder- oder Amtsgerichtsbarkeit für das Amt Iggenhausen zu sein. Um diese Frage sei auf Klage des Appellaten an der lipp. Kanzlei ein Verfahren anhängig, in dem bereits 1758 auf Spruch der Wittenberger Juristenfakultät seine Position bestätigt worden sei. Ungeachtet der Anhängigkeit des Verfahrens habe die Vorinstanz ihn der Ausübung seines Rechtes zu entsetzen versucht, indem sie, ohne vorgängig die Rechtsförmlichkeit des Verfahrens geprüft oder einen Bericht angefordert zu haben, auf die Beschwerde eines Schuldners hin, dem der Iggenhausener Amtsverwalter der Schuld wegen einen Kessel hatte verkaufen lassen, die Rückgabe des Kessels angeordnet und durchgesetzt habe. Das RKG-Verfahren ist als Appellationsverfahren bezeichnet, von dem Brinck hatte zunächst ein Mandatum inhibitorium de pendente lite nihil innovando ... beantragt. 16. Juni 1760 Rufen gegen den Appellaten, dann Antrag, die Litiskontestation von amtswegen für erfolgt anzunehmen. (6)~Instanzen: 1. Lipp. Kanzlei zu Detmold ( 2. RKG 1760 (1527 - 1760) (7)~Beweismittel: Lehensbrief des Abtes Philipp von Corvey für Sigmund Moritz von dem Brinck über das Amt Iggenhausen und die zugehörigen Rechten, 1759 (Q 4). Extrakt aus dem Lehensbrief des Grafen Johann von Holstein-Schaumburg für Iggenhausen von Exter über die Vogtei des Amtes Iggenhausen, 1527 (Q 5). Dgl. des Grafen Wilhelm von Schaumburg-Lippe für Sigmund Moritz von dem Brinck, 1749 (Q 6). Bestätigung der Gogerichtsbarkeit des Amtes Iggenhausen durch Graf Simon zur Lippe, 1616 (in Q 7). Bericht des Johann Topp über das Gogericht zu Iggenhausen aus der Zeit vor 1600, als er dort tätig war (Q 8). Notarielle Zeugenaussage, 1652 (Q 9). Extrakt aus Wrugeregistern des Amtes Iggenhausen (Q 17). Konfirmation der Iggenhausenschen Rechte durch Graf Johann Bernhard zur Lippe, 1651 (Q 18). Urteil der Juristenfakultät der Universität Wittenberg mit Rationes decidendi, 1758 (Q 19). Botenlohnschein (Q 34). Lehensexpektanz des Grafen Albrecht Wolfgang von Schaumburg-Lippe zugunsten von Johann von Ulmenstein, gräflich altenburgischer Hofrat und Präsentat für eine RKG-Beisitzerstelle, über die Stücke, mit denen Arthur von dem Brinck belehnt war, 1730 (Bl. 121 - 124). Aufstellungen über Stücke, mit denen die von dem Brinck belehnt sind, (Bl. 130 - 141). (8)~Beschreibung: 3,5 cm, 144 Bl., lose; Q 1 - 34, 6 Beil. davon 1 prod. 17. Dezember 1760.