Friedrich III. und Balthasar, Landgrafen von Thüringen und Markgrafen von Meißen, verpfänden ihrem Bruder Wilhelm I. für 2500 Schock breiter Groschen aus dessen Ehegeld die Burg Schellenberg (Schellenberg daz slos) mit allem Zubehör sowie 150 Schock jährlicher Einnahmen, davon 100 Schock an der Stadtbede zu Chemnitz (Kemnicz), halb zu Michaelis und halb zu Walpurgis fällig, und 50 Schock an der Bleiche zu Chemnitz. Die Wiedereinlösung soll Wilhelm I. vier Wochen zuvor bekanntgegeben werden. Falls die drei Brüder dann noch ungeteilt (ungesundert) sind, sollen sie die Einlösung von gemeinsamem Geld (mid unser aller drier gelde) vornehmen. Falls sie inzwischen ihre Besitzungen geteilt haben sollten, ist derjenige zur Einlösung berechtigt, in dessen Teil die verpfändeten Besitzungen liegen. Auf die 2500 Schock Pfandsumme soll unter festgelegten Bedingungen Geld geschlagen werden, das Wilhelm I. für Erwerbungen oder Wiedereinlösungen zur Herrschaft Schellenberg und für Bauarbeiten am Schloss Schellenberg ausgibt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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