Hans Heinrich Widerrecht, Schultheiß, und die Richter des Gerichts zu Bischofsheim beurkunden, daß Lorenz Khofer, Bürger zu Leutesheim, und seine Ehefrau Margret dem Philipp Breitenacker, Kirchenschaffner zu Bischofsheim, 18 Schillinge jährlichen Zinses von 18 Pfund Hauptgut unter Verpfändung beschriebener Güter verkauft haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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