Ein Burglehen zu Kassel [Stadt, Hessen], nämlich: 1.) die mit Zustimmung des Lehnsherrn von den Arnold gekaufte Behausung an der Ecke beim Totento...
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Urk. 14, 14568
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. Wolffe von Gudenberg, Nr. 1
A I u, Wolff von Gudenberg sub dato
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe W >> Wo-Wr >> Wolff von Gudenberg >> 1700-1849
1731 Oktober 02
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Ein Burglehen zu Kassel [Stadt, Hessen], nämlich: 1.) die mit Zustimmung des Lehnsherrn von den Arnold gekaufte Behausung an der Ecke beim Totentor gegenüber der Schule, einerseits an die Behausung der Erben des verstorbenen Dr. (Crocii) und andererseits an die nach dem Pferdemarkt hinunter gelegene Behausung grenzend; 2.) ein zum Burglehen gehörender Hof mit Äckern, Wiesen und seinem Zubehör zu Ditmold [heute Kirchditmold, Stadtteil von Kassel]; 3.) ein Burglehen zu Zierenberg [Stadt, Lkr. Kassel] in der Stadt; 4.) Haus und Hof sowie die Gülte auf dem Rathaus zu Zierenberg, die ebenfalls zu dem Burglehen gehören; 5.) der halbe Zehnt zu Bründersen [Stadtteil von Wolfhagen, Lkr. Kassel], alles, wie es die Eltern des 1459 Belehnten und der 1459 Belehnte selbst zu Lehen getragen hatten, als Mann- und Burglehen.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann Wilhelm Müller
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann Wilhelm Müller
Belehnte/r: Georg Moritz Wolff von Gudenberg, hessischer Obristleutnant, wie auch anstatt der Söhne seines verstorbenen Bruders Hermann Wilhelm Wolff von Gudenberg, Ludwig Ernst Christian, Wilhelm Ferdinand und Friedrich Emanuel Christoph Wolff von Gudenberg, deren Kurator, der Prokonsul zu Kassel Georg Heinrich Hartmann
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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