Georg von Hoete (Heuten) zum Have und Bögge (Bugge) macht bekannt, daß ihn Abt Hermann als Vormund seiner Frau Irmgard zu Mannlehen und Hofesschultenrecht mit dem Hof Bugge im Kirchspiel Boenen, Amt Hamm, belehnt hat. Er verpflichtet sich zur Einhaltung des Vertrags aus der Zeit des Abts Anton zwischen Lutze von Hoete und den Hofesleuten sowie zur jährlichen Zahlung von 8 Mark dortmundisch am 11.11. Er hat gehuldigt im Beisein von Heinrich von Hatzfeld zum Schlebusch, Wilhelm Schlechtendahl, Rentmeister des Klosters Werden, und Heinrich zu Borcken gen. Vaulhaber. - Es siegelt der Aussteller.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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