Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Justizamt Zerbst (Bestand)
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Registraturbildner: Im 16. Jahrhundert setzte sich in Anhalt eine Ämterverfassung durch. Den Ämtern stand ein Amtmann vor, der wirtschaftlich-polizeiliche, jurisdiktionelle und finanzielle Funktionen hatte. Er führte u.a. die Personalaufsicht, verwaltete Einnahmen und Ausgaben, hatte für Grenzregulierungen in den Feldmarken und Wegebesserungen zu sorgen und beaufsichtigte Forsten und Fischereien. Er war für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit zuständig.
Der Amtmann wirkte als Untersuchungsrichter in erster Instanz, der gleichzeitig gerichtliche Vollziehungsgewalt sowie das Recht zur Urteilsverkündung besaß.
Um 1710 existierten in Anhalt-Dessau die 6 Ämter: Dessau, Wörlitz, Radegast, Sandersleben, Freckleben und Großalsleben. Durch den Ankauf adliger Güter kamen weitere 7 Ämter hinzu: Rehsen, Kleutsch, Retzau, Fraßdorf, Reupzig, Libbesdorf ,Scheuder und Gröbzig. Sandersleben und Freckleben wurden zu einem Amt zusammengelegt.
Bei der Teilung des ehemaligen Fürstentums Anhalt-Zerbst 1797 fielen die Stadt und das ehemalige Amt Zerbst (außer Weiden und Stackelitz), der östliche Teil des früheren Amtes Lindau und vom Amt Roßlau die Dörfer Polenzko, Jütrichau und das Vorwerk Krakau an das Fürstentum Anhalt-Dessau. Der erworbene Landesteil wurde als Amt Zerbst verwaltet.
1819 erfolgte die Vereinigung der o.g. 14 Ämter zu den 7 Justizämtern: Dessau, Oranienbaum, Qualendorf, Gröbzig, Sandersleben, Großalsleben und Zerbst.
Zum Justizamt Zerbst gehörten die Stadt Zerbst und die Dörfer Zerbst, Niederlepte, Hohenlepte, Badetz, Friederikenberg, Nutha, Gödnitz, Eichholz, Leps, Bias, Pakendorf, Kermen, Steckby, Streetz, Rietzmeck, Jütrichau, Luso, Bone, Grimme, Golmenglin, Reuden, Nedlitz, Hagendorf, Dobritz, Polenzko, Bärenthoren und Krakau.
Auf Grund der Verfassung für das Herzogtum Anhalt-Köthen vom 29.10.1848 wurden die Funktionen des Justizamts Zerbst, einiger herzoglicher und Patrimonialgerichte sowie der jurisdiktionelle Zuständigkeitsbereich des Stadtrates Zerbst provisorisch einem Stadt- und Landgericht Zerbst übertragen. Die Gemeindeordnung für die Herzogtümer Anhalt-Dessau und -Köthen vom 24.02.1849 führte zur Auflösung der Justizamts- und Stadtgerichtsbezirke auf der unteren Ebene und zur Bildung der Kreise Dessau, Köthen und Zerbst. Die Verwaltungsaufgaben der Justizämter wurden von den neu gebildeten Kreisdirektionen, die Jurisdiktion von Kreisgerichten und Kreisgerichtskommissionen übernommen. Die jurisdiktionellen Funktionen des Stadt- und Landgerichts Zerbst gingen auf das Kreisgericht Zerbst über.
Bestandsinformationen: Akten des Justizamts Zerbst wurden Ende des 19. Jahrhunderts von dem 1872 neu gegründeten Anhaltischen Haus- und Staatsarchiv Zerbst übernommen und dort
unabhängig von ihrer Provenienz gemeinsam mit den Akten der anderen Anhalt-Dessauer Hof- und Staatsbehörden in den neu gebildeten Pertinenzbestand "Abteilung Dessau" integriert, der in dieser Ordnung noch heute unter der Bestandssignatur Z 44 überliefert ist.
Weitere Übergaben von Justizamtsakten durch die anhaltischen Behörden und Amtsgerichte erfolgten in den 20er/30er Jahren des 20. Jahrhunderts an das Anhaltische Staatsarchiv Zerbst. Die in den Abgaben ermittelten Akten der Provenienz "Justizamt Zerbst" wurden zu dem vorliegenden Provenienzbestand formiert und im Jahr 2009 erschlossen. 2011 erfolgte die Erstellung eines Findbuchs.
Laufmeter: 0.1
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.