Eberhart, Graf zu Kirchberg, schlägt seiner Gemahlin Kunigunden, Gräfin zu Kirchberg, geb. von Wertheim, Tochter des Grafen Joerg von Wertheim die 3000 fl. Heiratgut, die sie vom Vater erhalten und den 3000 fl. Widerlegung und 1000 fl. Morgengabe auf sein Schloß Düssen und folgende Güter; den Bauhof beim Schloß, den die armen Leute bauen, den sawmen darauf ausgenommen. Der Hof trägt jährlich bei 100 Malter Korn, Wasen und Haber, Memminger Maß und etlicher meder und zehend Fuder Heu, dazu sind die Baumgärten nicht angeschlagen. Ferner auf den Markt zu Dussen. Dieser trägt an Gült, Steuer und Zins: 32 M. und 4/4 Kerns Memminger Maß, 9 M. und 2/4 Roggens, 38 M. Korn, Vesen und Habern, 29 Pf. und 2 ßhr., 6 Schwein oder 24 pf. hr. dafür, 30 pf. hr. aus der täfer (taberna, taferne), 18 castrawn, 532 Hühner, 90 Fastnachthühner, 140 pf. kr. Steuer. Weiterhin auf das Dorf Gedemsshain bei Düssen. Dieser gibt jährlich 23 M. 6/4 Kerns Memminger Maß, 8 und 1/2 Viertel Roggen 21 1/2 M. Korn, Vesen und Haber, 55 pf. und 5 ß hr. Zins und Heugeld, 70 pf. hr. Steuer, 24 castrawn, 2/4 Öl, 336 Hühner und 47 Fastnachthühner. Das Dorf Tuffenbach, welches jährlich gibt: 19 M. Roggen Memminger Maß, 10 M. Roggen Spicher Maß, 4 ymin Haber, 22 1/2 pf. hr. Steuer, 94 Hühner, 19 Fastnachthühner. Diese Einkünfte soll Kunigunde nach seinem Tode genießen, verheiratet sie sich wieder, so sollen seine Erben die Güter von ihr lösen um 4000 fl. innerhalb 2 Jahre. Doch sollen sie ihr dann nach jährlich 8 Tage vor oder nach Martini anderthalb hundert fl. reichen zu Dickelspüheln oder zu Ötingen von den 3000 fl. Widerlager, die nach ihrem Tode wieder an Kirchberg fallen sollen. Weiter alle Bedingungen wie sie auf diese Stelle in III-IV, A 58 bis zum Schluß folgen. Die Amtleute sollden ihr huldigen, sie soll aber die Güter und die armen Leute nicht schwerer belasten dürfen. Der Graf setzt seiner Gemahlin Wernher von Zymmern, Freiherrn zu Messkirch, Beren von Rechberg von Hohenrechberg, die Ritter und Jörg, Truchseß von Walpurg als Gewährmann.