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Der Ritter Albrecht von Fischborn (Vischburn) bekundet für sich
sein Ehefrau Elisabeth (Lise) und ihre Erben, dass er dem Ritter Dietrich
von Thün...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1361-1370
1363 März 1
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Nach Cristus geburt drytzenhundirt iar in dem drye und sechtzigistin iare an Mittewochen nach sent Petirs tage den man zu latine nennet ad kathedram
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Der Ritter Albrecht von Fischborn (Vischburn) bekundet für sich sein Ehefrau Elisabeth (Lise) und ihre Erben, dass er dem Ritter Dietrich von Thüngen (Dyczen von Tungden) für 300 Pfund Heller Fuldaer Währung folgende Einkünfte und Güter verkauft hat: in Fulda; der Hof vor Neuhof; in Reimbrechts [Wüstung bei Neuhof] (Reymbrechts); in Schweben (Swebirde). Diese Besitzungen und die Burg (slosz) Neuhof sind Albrecht gemäß den darüber ausgestellten Urkunden zusammen mit den von Eberstein und Johann (Hans) Küchenmeister von Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, für 300 Pfund Heller Fuldaer Währung verpfändet (vorschrieben) worden. Er verzichtet für sich, Elisabeth und ihre Erben auf alle Ansprüche und Rechte diesbezüglich ebenso wie gegenüber Heinrich und dem Kloster Fulda. Siegelankündigung. (siehe Abbildung: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Ritter Albrecht von Fischborn
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 434, f. 104r, 104v
Die Summe von 300 Pfund Heller wird in der Urkunde nur als Wertangabe für die Verpfändung durch Heinrich aufgeführt, nicht aber in direktem Zusammenhang mit dem Geschäft zwischen Albrecht und Dietrich. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass diese Summe auch die Kaufsumme für das in dieser Urkunde behandelte Rechtsgeschäft war.
Vgl. zur Wüstung Reimbrechts Reimer, Historisches Ortslexikon, S. 380.
Vgl. hierzu auch Nr. 460.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.