1581 August 24 (am tage Bartholomei apostoli) Harburg. Hanß Wigers, Bürger zu Harburg, verpflichtet sich gegenüber Hanß Goldtschmiedt und Hanß Becker (Hans Schnitker), Bürgern und Kirchenvorstehern zu Harburg als Vertretern der Kirche, gegen Zahlung von 60 Mark, die Herzog Otto von Braunschweig-Lüneburg zu Harburg der Kirche erblich überlassen hat, zur Zahlung eines jährlich zu Johannes dem Täufer (Juni 24) fälligen Zinses von 3 Mark 12 Schill. Lübsch und verpfändet dafür seinen unbelasteten, freien Morgen Landes in Neuland, belegen zwischen Otten Vördens und Heinen Horstmann, Bürger zu Harburg, Land. Beide Seiten heben Kündigungsrecht ½ Jahr vor Juni 24. Bürgen: Hanß Eppen, bürgermeistern, und Paul Kulpman, rhathmann zu Harburg. Aufgedr. Siegel der Bürgen und des Ausstellers unter Papier. Or. Papier. Rücknotizen: Kurzes Regest und Num. 1 (durchstrichen), No.20.

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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