1581 August 24 (am tage Bartholomei apostoli) Harburg. Hanß Wigers, Bürger zu Harburg, verpflichtet sich gegenüber Hanß Goldtschmiedt und Hanß Becker (Hans Schnitker), Bürgern und Kirchenvorstehern zu Harburg als Vertretern der Kirche, gegen Zahlung von 60 Mark, die Herzog Otto von Braunschweig-Lüneburg zu Harburg der Kirche erblich überlassen hat, zur Zahlung eines jährlich zu Johannes dem Täufer (Juni 24) fälligen Zinses von 3 Mark 12 Schill. Lübsch und verpfändet dafür seinen unbelasteten, freien Morgen Landes in Neuland, belegen zwischen Otten Vördens und Heinen Horstmann, Bürger zu Harburg, Land. Beide Seiten heben Kündigungsrecht ½ Jahr vor Juni 24. Bürgen: Hanß Eppen, bürgermeistern, und Paul Kulpman, rhathmann zu Harburg. Aufgedr. Siegel der Bürgen und des Ausstellers unter Papier. Or. Papier. Rücknotizen: Kurzes Regest und Num. 1 (durchstrichen), No.20.
Vollständigen Titel anzeigen
1581 August 24 (am tage Bartholomei apostoli) Harburg. Hanß Wigers, Bürger zu Harburg, verpflichtet sich gegenüber Hanß Goldtschmiedt und Hanß Becker (Hans Schnitker), Bürgern und Kirchenvorstehern zu Harburg als Vertretern der Kirche, gegen Zahlung von 60 Mark, die Herzog Otto von Braunschweig-Lüneburg zu Harburg der Kirche erblich überlassen hat, zur Zahlung eines jährlich zu Johannes dem Täufer (Juni 24) fälligen Zinses von 3 Mark 12 Schill. Lübsch und verpfändet dafür seinen unbelasteten, freien Morgen Landes in Neuland, belegen zwischen Otten Vördens und Heinen Horstmann, Bürger zu Harburg, Land. Beide Seiten heben Kündigungsrecht ½ Jahr vor Juni 24. Bürgen: Hanß Eppen, bürgermeistern, und Paul Kulpman, rhathmann zu Harburg. Aufgedr. Siegel der Bürgen und des Ausstellers unter Papier. Or. Papier. Rücknotizen: Kurzes Regest und Num. 1 (durchstrichen), No.20.
430-1_III 15
430-1 Urkunden und Rechtssatzungen der Stadt Harburg
Urkunden und Rechtssatzungen der Stadt Harburg >> Urkunden verschiedener Art und Herkunft
24.08.1581
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
07.03.2025, 11:57 MEZ