Klage wegen grundloser landfriedbrüchiger Vertreibung des Klägers und seiner Frau aus ihren Gütern zu Steinberg (Gericht Herkenrath im Amt Bensberg), Inbesitznahme der Güter, Gefangennahme des Kllägers, Verwundung der beiden Söhne des Klägers auf offener Straße und Rechtsverweigerung bei den Gerichten im Herzogtum Berg. Den Hintergrund bildete ein Rechtsstreit zwischen Hackenberg und Kleberg um verschiedene Güter, den Hackenberg in vierter Instanz gewonnen hatte. Hackenberg gibt den Vorwurf des Landfriedensbruchs zurück. Als Klebergs Söhne erfuhren, daß ihr Vater im Rechtsstreit unterlegen war, hätten sie ihn bei Bensberg, wo er geschäftlich war, angegriffen und verfolgt, und seine Diener hätten ihn nur verteidigt.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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