Johann Philipp Sattler, württembergischer Untervogt zu Göppingen, publiziert eine Resolution der fürstlichen Kanzlei zu Stuttgart, dass - entgegen den Ansprüchen des Müllers von Kleineislingen - die von Schlat nach ihrem Belieben mahlen dürfen, wo sie wollen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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