Dem Bürgermeister, Ammann und Rat zu Ulm danken Abt Johann und der Konvent des Klosters Allerheiligen zu Schaffhausen für Aufnahme Ernsts des Vogts, ihres Kammerers und ihres Gotteshauses in das Bürgerrecht auf 40 Jahre und verpflichten sich zur Reichung eines jährlichen Schirmgeldes von 5 Pfund Heller für Steuer, Wacht und Dienste unter Verpfändung ihres Gutes zu Irmelbrunnen sowie zum Verzicht auf den Kauf von Gütern in der Stadt, während sie solche auf dem Lande gegen Versteuerung kaufen dürfen.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...