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Enthält: [Name maskiert] Inhaber des wieder geschlossenen Drahtwerkes am Trittauer Bahnhof fordert von der Gemeinde Schadensersatz in Höhe von 125000 DM mit der Aussicht auf eine Klage bei Nichtleistung, da ihm vor der Ansiedlung des Werkes ein Gewerbesteuererlass versprochen worden wäre, was die Gemeinde unter Bürgermeister [Name maskiert] mit Hinweis auf die Genehmigungspflicht verneint und ihm mitteilt, dass sie seine Ansprüche nicht anerkennt
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