Anna Vetter, Ehefrau des Hans Buchmüller zu Hasenweiler, die bis jetzt niemandem leibuntertänig gewesen ist, ergibt sich freiwillig und wohlbedacht der Leibherrschaft Ferdinands Frh. zu Grafeneck und Burgberg, Herrn zu Marschalkenzimmern und Hasenweiler, Statthalter des Hofrichteramts zu Rottweil. Fortan soll genannter Junker, Inhaber des Schlosses zu Hasenweiler, die Ausstellerin innehaben, schützen und schirmen wie seine sonstigen Eigenleute, wohingegen diese verspricht, ihrem Leibherrn, dessen Nachkommen und Erben, Amtleuten und "befelchhabern" künftig getreu, gewärtig und in allen billigen und redlichen Sachen, Geboten und Verboten gehorsam zu sein, ihren Nutzen und Frommen zu befördern und Schaden von ihnen zu wenden nach bestem Vermögen, ohne deren Vorwissen und Bewilligung keinen anderen Schutz- oder Schirmherren zu suchen und alles dasjenige zu "schaffen, das getrewen leibaigen leuten irem leibs vnd aigenthumbs herrn zuthun schuldig vnd verbunden sein". Ihr Versprechen einzuhalten hat die Ausstellerin "an eines geschwornen aidts statt angelopt, getrewlichen ohngeuahrlichen".
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Anna Vetter, Ehefrau des Hans Buchmüller zu Hasenweiler, die bis jetzt niemandem leibuntertänig gewesen ist, ergibt sich freiwillig und wohlbedacht der Leibherrschaft Ferdinands Frh. zu Grafeneck und Burgberg, Herrn zu Marschalkenzimmern und Hasenweiler, Statthalter des Hofrichteramts zu Rottweil. Fortan soll genannter Junker, Inhaber des Schlosses zu Hasenweiler, die Ausstellerin innehaben, schützen und schirmen wie seine sonstigen Eigenleute, wohingegen diese verspricht, ihrem Leibherrn, dessen Nachkommen und Erben, Amtleuten und "befelchhabern" künftig getreu, gewärtig und in allen billigen und redlichen Sachen, Geboten und Verboten gehorsam zu sein, ihren Nutzen und Frommen zu befördern und Schaden von ihnen zu wenden nach bestem Vermögen, ohne deren Vorwissen und Bewilligung keinen anderen Schutz- oder Schirmherren zu suchen und alles dasjenige zu "schaffen, das getrewen leibaigen leuten irem leibs vnd aigenthumbs herrn zuthun schuldig vnd verbunden sein". Ihr Versprechen einzuhalten hat die Ausstellerin "an eines geschwornen aidts statt angelopt, getrewlichen ohngeuahrlichen".
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 U 3219
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 II Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe
Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe >> Leibeigenschaftsbriefe >> 1550-1599
1593 April 21
16,1 x 32,2 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Anna Vetter
Empfänger: Ferdinand Frh. von Grafeneck
Siegler: Thomas Teufel, Vogt zu Zußdorf
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Vermerke: Rückvermerk
Empfänger: Ferdinand Frh. von Grafeneck
Siegler: Thomas Teufel, Vogt zu Zußdorf
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Vermerke: Rückvermerk
Buchmüller, Hans
Grafeneck, Ferdinand von; Hofrichter, ca. 16./17. Jh.
Teufel, Thomas
Vetter, Anna
Burgberg : Giengen an der Brenz HDH
Hasenweiler : Horgenzell RV
Marschalkenzimmern : Dornhan RW
Rottweil RW
Zußdorf : Wilhelmsdorf RV
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:19 MEZ
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