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Erzbischolf Adolf II. von Mainz und Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz schließen einen Münzvertrag über 20 Jahre.
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Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 813, 146
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Friedrich I. >> Liber ad vitam I (Kurfürst Friedrichs I. von der Pfalz) >> Urkunden
1464 Juli 18 (uff mitwoche nach divisionis apostolorum)
fol. 95r-100r
Urkunden
Ausstellungsort: Boppard
Siegler: Erzbischolf Adolf II. von Mainz; Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz
Druck: Würdtwein, Stephan Alexander, Diplomataria Maguntina Pagos Rheni (...), Bd. 2, Mainz 1789, Nr. 132, S. 340 ff. [https://books.google.de/books?id=qPg-AAAAcAAJ&hl=de&pg=PA340].
Kopfregest: "Als sich myne gnediger herre pfalczgrave und der bischoff von Mentze einer silbrin montze zu slagen lassen vereynt haben zweintzig jarelang". Unter der Abschrift Notiz, dass die beiden Fürsten am 24.06.1468 einen Vertrag geschlossen haben, Pfennige und Weißpfennige zu schlagen, wobei die Urkunde in diesem Buch unter der Zahl 229 eingetragen ist [= fol. 248r-250r, siehe Nr. 381 und 382].
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.