Markgraf Johann von Brandenburg bezeugt, dass Markgraf Friedrich der Ältere Schloss und Stadt Golzow sowie Liebenwalde (mit der Neuen Mühle) dem Gunther, Grafen von Mullingen und Herren zu Barby, und dessen Lehenserben aufgrund der Verschreibungen von 1466 August 18 bzw. November 25 verkauft und zu Mannlehen verliehen habe. Er bestätigt die Ansprüche des Grafen Gunther und verpflichtet sich bis zur Rückzahlung der Kaufsumme von 9.900 Rheinischen Gulden, die Zinsen in Höhe von 600 Gulden jährlich zu Weihnachten zu zahlen. Bei einem vorzeitigen Rückkauf sind die dem Grafen Gunther für drei Jahre geliehenen 1.000 Rheinischen Gulden von der Kaufsumme abzuziehen. Arnold, Bischof von Brandenburg, das Kapitel ebendort, Achim von Bredow, Hannsen von Rochow, Jürgen der Jüngere von Wallenfels, Antonius von Western (Hofmarschall), Baltzer von Schlieben (Hauptmann von Trebbin), Dr. d. geistl. Rechte Sigmund Czerer (Kanzler), Hansen von Bredow, Curt von Schlaberndorff zu Beuthen, Henning der Jüngere von Arnim zu Gerswalde sowie Bürgermeister und Ratmannen der Alten und Neuen Stadt Brandenburg bürgen durch Anhängen ihrer Siegel für die Einhaltung der Zahlungstermine. am tag michaelis nach cristi vnsers lieben herren geburt virzehenhundert vnd inn dem virundachzigstenn jarenn,. Coln an der Sprew. Siegel sämtlich nicht erhalten, 14 Einschnitte in plica (in Nr. 14 noch Perg.-Streifen)

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