(5) Appellationis Auseinandersetzung um Benachteiligung im Konkurs
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(1) 0076
Wismar A 45 (W A 1 n. 45)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 01. 1. Kläger A
(1781-1783) 05.04.1783-20.10.1783
Kläger: (2) Johann Peter Averhoff, kgl. schwedischer Agent zu Hamburg (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: (3) Justizrat Lembke als Anwalt der Gläubiger der Firma Gabriel Christian Wahrendorff Wwe. und Sohn (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: "(4) Kl.: Dr. Christoph Christian Hasse (A & P)Bekl.: Dr. Johann David Lembke (A & P)"
Fallbeschreibung: Bekl. hatten von Kl. im Jahre 1781 16.500 Mk. Hamburger Banco geliehen, um die Fregatte "Wilhelmine" kaufen zu können. Das Geld sollte zu 5% verzinst werden, als Sicherheit wird Kl. die gesamte Habe der Bekl. verpfändet. Ungeachtet dessen gibt der Rat beim Bankrott der Bekl. das Schiff zur Zwangsversteigerung frei, woraufhin Kl. es selbst kauft. Da seine Ansprüche bei der Reihung des Konkurses durch den Rat aber nachrangig eingestuft wurden und er als privilegierter Schuldner nichts aus der Konkursmasse erhalten, sondern sogar an den Kosten beteiligt werden soll, appelliert er an das Tribunal und verteidigt seine Ansprüche. Da die Akten der Vorinstanz mit eingereicht worden sind, erbitten Parteien am 05.05. Prozeßbeschleunigung. Am 07.07. urteilt das Tribunal, daß Kl. zwar an den Kosten des Konkurses beteiligt werden müsse, das Prioritätsurteil aber zu seinen Gunsten zu ändern sei. Am 14.07. erbitten Bekl. Kopie der Appelationsschrift, um gegen das Urteil restitutionis in integrum einlegen zu können. Das Tribunal gewährt am 16.07. die Kopien ebenso wie am 19.08. die von Bekl. am 16.08. eingereichte Bitte um Fristverlängerung. Am 26.09. reichen Bekl. ihre Beschwerden gegen das Tribunalsurteil ein, am 20.10.1783 bestätigt das Gericht sein vorheriges Urteil.
Instanzenzug: "(6) 1. Ratsgericht 1782-1783 2. Tribunal 1783 3. Tribunal 1783"
Prozessbeilagen: (7) Schuldverschreibung der Fa. Wahrendorff für den Kl. über 16500 Mark Banco vom 10.05.1781; von Notar August Wilhelm Rüdemann aufgenommene Appellation vom 03.03.1783; Auszug aus Prioritätsurteil des Wismarer Rates vom 22.02.1783; Wechsel des Kl.s und des Adrian Wilhelm Pauli, kgl. schwedischer Agent zu Lübeck vom 16.10.1781; Bürgschaft des Ratsherrn Johann Andreas Koester zu Wismar vom 17.10.1781; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Hasse vom 04.04.1783; Entscheidungsgründe des Ratsgerichts; Ratsgerichtsurteil vom 08.10.1781; Schreiben der Bekl. an den Rat (o.D.)
Beklagter: (3) Justizrat Lembke als Anwalt der Gläubiger der Firma Gabriel Christian Wahrendorff Wwe. und Sohn (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: "(4) Kl.: Dr. Christoph Christian Hasse (A & P)Bekl.: Dr. Johann David Lembke (A & P)"
Fallbeschreibung: Bekl. hatten von Kl. im Jahre 1781 16.500 Mk. Hamburger Banco geliehen, um die Fregatte "Wilhelmine" kaufen zu können. Das Geld sollte zu 5% verzinst werden, als Sicherheit wird Kl. die gesamte Habe der Bekl. verpfändet. Ungeachtet dessen gibt der Rat beim Bankrott der Bekl. das Schiff zur Zwangsversteigerung frei, woraufhin Kl. es selbst kauft. Da seine Ansprüche bei der Reihung des Konkurses durch den Rat aber nachrangig eingestuft wurden und er als privilegierter Schuldner nichts aus der Konkursmasse erhalten, sondern sogar an den Kosten beteiligt werden soll, appelliert er an das Tribunal und verteidigt seine Ansprüche. Da die Akten der Vorinstanz mit eingereicht worden sind, erbitten Parteien am 05.05. Prozeßbeschleunigung. Am 07.07. urteilt das Tribunal, daß Kl. zwar an den Kosten des Konkurses beteiligt werden müsse, das Prioritätsurteil aber zu seinen Gunsten zu ändern sei. Am 14.07. erbitten Bekl. Kopie der Appelationsschrift, um gegen das Urteil restitutionis in integrum einlegen zu können. Das Tribunal gewährt am 16.07. die Kopien ebenso wie am 19.08. die von Bekl. am 16.08. eingereichte Bitte um Fristverlängerung. Am 26.09. reichen Bekl. ihre Beschwerden gegen das Tribunalsurteil ein, am 20.10.1783 bestätigt das Gericht sein vorheriges Urteil.
Instanzenzug: "(6) 1. Ratsgericht 1782-1783 2. Tribunal 1783 3. Tribunal 1783"
Prozessbeilagen: (7) Schuldverschreibung der Fa. Wahrendorff für den Kl. über 16500 Mark Banco vom 10.05.1781; von Notar August Wilhelm Rüdemann aufgenommene Appellation vom 03.03.1783; Auszug aus Prioritätsurteil des Wismarer Rates vom 22.02.1783; Wechsel des Kl.s und des Adrian Wilhelm Pauli, kgl. schwedischer Agent zu Lübeck vom 16.10.1781; Bürgschaft des Ratsherrn Johann Andreas Koester zu Wismar vom 17.10.1781; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Hasse vom 04.04.1783; Entscheidungsgründe des Ratsgerichts; Ratsgerichtsurteil vom 08.10.1781; Schreiben der Bekl. an den Rat (o.D.)
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:28 MEZ