Hans Junge verpflichtet sich, die 400 Mark, die im Jahre 1579 die Vormünder der Kinder des verstorbenen Hinrich Beckmann von Hinrich Korp aufgenommen und in deren Erbe beim Kran haben einschreiben lassen, nach dem Erwerb dieses Erbes an Hinrich Korp mit 24 Mark jährlich zu verzinsen (beschädigt). - Vermerke über die Weitergabe des Kapitals (1620, 1628)

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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