Gerichtliche Auseinandersetzung zwischen Mühlen- und Gutsbesitzer Bethke aus Bethkenkammer mit der Bürgerschaft in Jastrow wegen der Hütung des Mühlenbesitzers mit seinem Rindvieh und Schafen auf der Feldmark und im Wald der Stadt Jastrow. Befreiung der Bürgerschaft in Jastrow von der Mahlpflichtigkeit zur Hammermühle hinsichtlich des Grützkorns mit bestätigter Verfassungsschrift vom 18. Oktober 1804

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