Des gewesenen Hauskellerers, Johann Andeas Bothes, nachgelassenen Erben gnädigster Erlass des Defuncti der zurückgebliebenen 16jährigen Kellerrechnung, samt der Irrung zwischen dem Kammerregistrator Johann Balthasar Zimmermann und den Erben wegen 200 Gulden, so jener an diese schuldig gewesen

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Sächsisches Staatsarchiv
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