Heidenreich v. Donop beklagt - auch namens seiner Frau - seinen
Vater Johann wg. vorenthaltenen Brautschatzes für die Leibzucht seiner Frau
in Höhe von 300 Rhein Gl., verzinst zu 10%, vor Bernhard VII. zur Lippe, da
die Zinsen sechs Jahre lang ausgeblieben sind. Darüber hinaus fordert der
Kläger von seinem Vater die Herausgabe des vorenthaltenen Hofes zu
Borchusen, den er von seinem Vater als Morgengabe für seine Frau bekommen
hatte. Der Kläger habe zudem zwei Jahre zu Oldentorpe under Schowenborch
gewohnt und sei auf das Versprechen seines Vaters, mit ihm gemeinsame Kost
zu halten, nach Maspe gezogen. Der Vater hatte aber zuvor Maspe verlassen
und ihn nach Lemgo ziehend in schwerer Zeit sitzen gelassen, woraus ihm ein
Schaden von 400 Rhein. Gl. entstanden ist. In seiner Antwortschrift
schildert der Beklagte u.a., dass sein Sohn ihm mit Gewalt sein Eigentum
genommen und bedroht hatte. Die 300 Gl. hatte er nicht versprochen;
ebensowenig den Hof zu Borckhusen. Aus Maspe ist er gewichen, weil er sich
mit ihm nach einer Zeit lang nicht mehr vertrug.