Heidenreich v. Donop beklagt - auch namens seiner Frau - seinen Vater Johann wg. vorenthaltenen Brautschatzes für die Leibzucht seiner Frau in Höhe von 300 Rhein Gl., verzinst zu 10%, vor Bernhard VII. zur Lippe, da die Zinsen sechs Jahre lang ausgeblieben sind. Darüber hinaus fordert der Kläger von seinem Vater die Herausgabe des vorenthaltenen Hofes zu Borchusen, den er von seinem Vater als Morgengabe für seine Frau bekommen hatte. Der Kläger habe zudem zwei Jahre zu Oldentorpe under Schowenborch gewohnt und sei auf das Versprechen seines Vaters, mit ihm gemeinsame Kost zu halten, nach Maspe gezogen. Der Vater hatte aber zuvor Maspe verlassen und ihn nach Lemgo ziehend in schwerer Zeit sitzen gelassen, woraus ihm ein Schaden von 400 Rhein. Gl. entstanden ist. In seiner Antwortschrift schildert der Beklagte u.a., dass sein Sohn ihm mit Gewalt sein Eigentum genommen und bedroht hatte. Die 300 Gl. hatte er nicht versprochen; ebensowenig den Hof zu Borckhusen. Aus Maspe ist er gewichen, weil er sich mit ihm nach einer Zeit lang nicht mehr vertrug.

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
Data provider's object view
Loading...