Verhandlungen zur Ruster Bäckerordnung
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Abt. Staatsarchiv Freiburg, U 101/1 Nr. 4688
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, U 101/1 Archiv der Freiherren Boecklin von Boecklinsau: Akten und Bände
Archiv der Freiherren Boecklin von Boecklinsau: Akten und Bände >> 2 Hoheitsrechte >> 2.5 Polizei >> 2.5.3 Handwerk, Gewerbe, Zünfte
1763
Enthält: Schreiben: Auszug eines Schreibens von (Amtmann) Kleinklaus an Fr. Schielin, Vogt und Greffier zu Rust: betr. die von Seiten des Adler- und Ochsenwirts sowie des Bäckers Joseph Som der Obervormundschaft überreichte Bittschrift solle dieser mit den Gerichtsleuten, Sechsern und Ausschuss der Gemeinde einen Vorschlag machen, wie die Bäcker abwechseln oder gleichzeitig backen sollten, damit es der Gemeinde am günstigsten wäre. (1763)
Schreiben: Attestum der Gemeinde auf obiges Schreiben, dem ein Memoriale des Adlerwirts Benedikt Bachmann, des Ochsenwirts Johannes Utz und des Weißbecken Johannes Joseph vorausgegangen war, wonach die Obrigkeit bestimmen möge, dass die hiesigen Weißbecken Johannes Joseph und Landelin Engelmann nach Belieben (nicht wochen- oder tagsweise) und wie in früherer Zeit miteinander backen dürfen, was der Gemeinde nützen würde, da die Konkurrenz beide zu entsprechenden Leistungen anspornen dürfte. (10.05.1763)
Schultheiß Schielin an Amtmann (bailiff de roust et autres lieux) Kleinclaus in Straßburg in Beantwortung von dessen Schreiben: Die Sache mit den Bäckern ist Gerichtsleuten, Sechsern und Ausschüssen eröffnet worden, die Erklärung liegt als Attestum bei.
Betreffend den Streit zwischen dem derzeitigen Stubenwirt Landelin Engelmann und dem ledigen Barbierer Antoni Schmidt wegen der Wirtschaft bzw. Steigerung der Gemeindestube sind beide im Begriff, sich gütlich zu einigen. Engelmann ist bereit, gegen Ersatz seiner Unkosten dem Schmidt die Steigerung zu überlassen. Betreffend den Streit zwischen der Witwe des kürzlich verstorbenen Schultheißen Reeß und den Johann Gutischen Erben wegen 2 Stück Feld, so ist dieser beigelegt worden. (Schultheiß Schielin an Amtmann (bailiff de roust et autres lieux) Kleinclaus in Straßburg in Beantwortung von dessen Schreiben: Die Sache mit den Bäckern ist Gerichtsleuten, Sechsern und Ausschüssen eröffnet worden, die Erklärung liegt als Attestum bei.
Betreffend den Streit zwischen dem derzeitigen Stubenwirt Landelin Engelmann und dem ledigen Barbierer Antoni Schmidt wegen der Wirtschaft bzw. Steigerung der Gemeindestube sind beide im Begriff, sich gütlich zu einigen. Engelmann ist bereit, gegen Ersatz seiner Unkosten dem Schmidt die Steigerung zu überlassen. Betreffend den Streit zwischen der Witwe des kürzlich verstorbenen Schultheißen Reeß und den Johann Gutischen Erben wegen 2 Stück Feld, so ist dieser beigelegt worden. (13.05.1763)
Schreiben: Attestum der Gemeinde auf obiges Schreiben, dem ein Memoriale des Adlerwirts Benedikt Bachmann, des Ochsenwirts Johannes Utz und des Weißbecken Johannes Joseph vorausgegangen war, wonach die Obrigkeit bestimmen möge, dass die hiesigen Weißbecken Johannes Joseph und Landelin Engelmann nach Belieben (nicht wochen- oder tagsweise) und wie in früherer Zeit miteinander backen dürfen, was der Gemeinde nützen würde, da die Konkurrenz beide zu entsprechenden Leistungen anspornen dürfte. (10.05.1763)
Schultheiß Schielin an Amtmann (bailiff de roust et autres lieux) Kleinclaus in Straßburg in Beantwortung von dessen Schreiben: Die Sache mit den Bäckern ist Gerichtsleuten, Sechsern und Ausschüssen eröffnet worden, die Erklärung liegt als Attestum bei.
Betreffend den Streit zwischen dem derzeitigen Stubenwirt Landelin Engelmann und dem ledigen Barbierer Antoni Schmidt wegen der Wirtschaft bzw. Steigerung der Gemeindestube sind beide im Begriff, sich gütlich zu einigen. Engelmann ist bereit, gegen Ersatz seiner Unkosten dem Schmidt die Steigerung zu überlassen. Betreffend den Streit zwischen der Witwe des kürzlich verstorbenen Schultheißen Reeß und den Johann Gutischen Erben wegen 2 Stück Feld, so ist dieser beigelegt worden. (Schultheiß Schielin an Amtmann (bailiff de roust et autres lieux) Kleinclaus in Straßburg in Beantwortung von dessen Schreiben: Die Sache mit den Bäckern ist Gerichtsleuten, Sechsern und Ausschüssen eröffnet worden, die Erklärung liegt als Attestum bei.
Betreffend den Streit zwischen dem derzeitigen Stubenwirt Landelin Engelmann und dem ledigen Barbierer Antoni Schmidt wegen der Wirtschaft bzw. Steigerung der Gemeindestube sind beide im Begriff, sich gütlich zu einigen. Engelmann ist bereit, gegen Ersatz seiner Unkosten dem Schmidt die Steigerung zu überlassen. Betreffend den Streit zwischen der Witwe des kürzlich verstorbenen Schultheißen Reeß und den Johann Gutischen Erben wegen 2 Stück Feld, so ist dieser beigelegt worden. (13.05.1763)
4 Schr.
Archivale
Schwarz, ZGO 1910, I. Urkunden, Nr. 934.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
27.11.2025, 15:32 MEZ
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