Vor dem münsterischen Richter zu Brünen Johannes Ysinck machen in gehegtem Gericht Johan to Widdoir mit Ehefrau Aßel, Geeßken to Widdoir mit Ehemann Henrich to Beckhuisen, Jenneken to Widdoir mit Ehemann Gerrit Cock und Rutger to Widdoir mit Ehefrau Daya unter Zustimmung ihres Vaters Gerrit Scholte to Widoir folgende Erbteilung (Magenscheitt), vermittelt durch einen Teil der Blutmagen: 1) Der Vater behält seine Leibzucht und das Land, das Arndt Kremer in Pacht hat; 2) Johan und Frau erhalten die Hälfte des Gutes Felßkamp im Gericht Brünen in der Oberbauerschaft, dessen andere Hälfte Henrich Felßkamp gehört; 3) Geeßken und Mann erhalten das "Wostholl" in der Oberbauerschaft; 4) Jenneken und Mann erhalten das halbe Gut Vlenpaß, wie es ihr Vater geerbt hatte, im Kirchspiel und Gericht Dingden in der Nordbrockschen Bauerschaft, 5) Rutger und Frau erhalten die andere Hälfte des Vlenpaß, die ihr Vater von Snairte Hoipe gekauft hatte. Ferner soll dem Vater jährlich mit Eicheln ein Ferkel gemästet werden. Zeugen: die Korgenossen Derich Piepers und Johan Cock. Siegelankündigung des Richters. Gegeuen...vp guedenßtach nae Conversionis Pauli. deutsch
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Vor dem münsterischen Richter zu Brünen Johannes Ysinck machen in gehegtem Gericht Johan to Widdoir mit Ehefrau Aßel, Geeßken to Widdoir mit Ehemann Henrich to Beckhuisen, Jenneken to Widdoir mit Ehemann Gerrit Cock und Rutger to Widdoir mit Ehefrau Daya unter Zustimmung ihres Vaters Gerrit Scholte to Widoir folgende Erbteilung (Magenscheitt), vermittelt durch einen Teil der Blutmagen: 1) Der Vater behält seine Leibzucht und das Land, das Arndt Kremer in Pacht hat; 2) Johan und Frau erhalten die Hälfte des Gutes Felßkamp im Gericht Brünen in der Oberbauerschaft, dessen andere Hälfte Henrich Felßkamp gehört; 3) Geeßken und Mann erhalten das "Wostholl" in der Oberbauerschaft; 4) Jenneken und Mann erhalten das halbe Gut Vlenpaß, wie es ihr Vater geerbt hatte, im Kirchspiel und Gericht Dingden in der Nordbrockschen Bauerschaft, 5) Rutger und Frau erhalten die andere Hälfte des Vlenpaß, die ihr Vater von Snairte Hoipe gekauft hatte. Ferner soll dem Vater jährlich mit Eicheln ein Ferkel gemästet werden. Zeugen: die Korgenossen Derich Piepers und Johan Cock. Siegelankündigung des Richters. Gegeuen...vp guedenßtach nae Conversionis Pauli. deutsch
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AA 0563 Xanten, Kartause, Rep. u. Hs.
Xanten, Kartause, Rep. u. Hs. >> 1. Rep. u. Hs. >> Rep. u. Hs. 2 (Kopiar, angelegt unter Prior Johann Jakob Quentel 1682, jedes Stück beglaubigt durch Notar Wilh. Jansen. Mit Register. Papier, 295 fol. (früher Ms. B 158).)
1540, Januar 28
Urkunde
Rep. u. Hs. 2 (Kopiar, angelegt unter Prior Johann Jakob Quentel 1682, jedes Stück beglaubigt durch Notar Wilh. Jansen. Mit Register. Papier, 295 fol. (früher Ms. B 158).)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:50 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.2. Geistliche Institute (Tektonik)
- 1.2.6. V - Z (Tektonik)
- 1.2.6.13. Xanten (Tektonik)
- 1.2.6.13.1. Kartause (Tektonik)
- Xanten, Kartause, Rep. u. Hs. AA 0563 (Bestand)
- 1. Rep. u. Hs. (Gliederung)
- Rep. u. Hs. 2 (Kopiar, angelegt unter Prior Johann Jakob Quentel 1682, jedes Stück beglaubigt durch Notar Wilh. Jansen. Mit Register. Papier, 295 fol. (früher Ms. B 158).) (Archivale)