Urkunde: Hennichen Prol, Bürger zu Korbach, und seine Ehefrau Kunnen verkaufen an Bürgermeister und Rat der Stadt Korbach zum Besten der alljährlichen Spende am Himmelfahrtsabend eine Rente von 1/2 Korbach´scher Pfennige für 9 rheinisch Gulden, die bereits bezahlt sind, zahlbar an St. Walpurgis im Rathaus zu Korbach aus ihrem Haus und Grundstück in der Altstadt Korbach neben Hermann Kaldens Scheune gegen Henrich Siverdes Haus über dem Weg, aus den 5 Vierteln Land, eigen und zehntfrei, gelegen bei dem Rennebusch zwischen Curt Reder und Herbert Beckers Ländern, und aus den 3 Vierteln Eigenland, ebenfalls beim Rennebusch gelegen, anstoßend an den Zaun und Johann Freienhagens Baumgarten; Verkäufer übernehmen die Gewähre und erhalten das jederzeitige Wiederkaufsrecht, wenn sie die 9 Gulden zwischen St. Walpurgis- und St. Jakobstag zurückzahlen. Besiegelung durch Johann Ruhen, derzeitigen Richter zu Korbach. Datum anno 1400 feria tertia post dominicam Palmarum. (13. April 1400).(Original, Pergament, deutsch)

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Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck. Landeskirchliches Archiv