Abschluss eines Vertrages mit der Deutschen Investitionsbank über die Abgabe der Verwaltung von Hypotheken und anderer übertragbarer dinglicher Rechte sowie Wertpapiere des Volkseigentums und der juristischen Personen des öffentlichen Rechts an die Deutsche Investitionsbank (Verordnung vom 25.01.195

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Brandenburgisches Landeshauptarchiv
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