Fluchtlinienplan, Bebauungsplan und Zusammenlegung von Grundstücken auf der Ginnheimer Höhe
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Magistratsakten (1868-1930), T 968, Bd. 2
Magistratsakten (1868-1930)
Magistratsakten (1868-1930) >> Bau- und Wohnungswesen; Versorgung; Feuerwehr, Straßenreinigung, Fuhrpark >> Bau- und Siedlungswesen: Straßen, Plätze, Chausseen, Promenaden usw. >> Generalalignement und Nivellement, Fluchtlinien- und Bebauungspläne >> Bockenheim
1902 - 1913
Enthält u.a.: Gesetz betr. die Umlegung von Grundstücken in Frankfurt vom 28. Juli 1902; Zusammenlegungs- und Auseinandersetzungsvertrag zwischen der Stadt und Anwohnern, 1905; Polizeiverordnung betr. die Ergänzung der baupolizeilichen Vorschriften über das Bauen in der Außenstadt, o.D.; Bestimmungen über die Anlegung von Straßen im Zusammenlegungsgebiet Ginnheimer Höhe, o.D.; Bedingungen für den Bezug elektrischer Energie zur Beleuchtung, als Betriebskraft und für sonstige Zwecke aus den Städtischen Elektrizitätswerken, 1906; Kanalisation des Gebietes; Feststellung des Fluchtlinienplans für das Gebiet zwischen Ginnheimer Landstraße, Eschersheimer Landstraße, Miquelstraße (z.T. jetzt: Siesmayerstraße und Miquelallee), 1910ff.; Feststellung des Fluchtlinienplans für die Abänderung der Fluchtlinien Ecke Sophienstraße und Zeppelinallee, 1911; Ausschreibung eines Wettbewerbs zur Erlangung von Skizzen für die Treppenverbindung und Terassenanlage zwischen der Zeppelinallee und der Ginnheimer Landstraße, 1913
Magistratsaktei: 1966-51
Archivale
Band: 2
Bockenheim
Ginnheim
Fluchtlinienplan
Grundstücksumlegung
Ginnheimer Höhe
Bebauungsplan
Bauaufsicht
Polizeiverordnung
Ginnheimer Landstraße
Eschersheimer Landstraße
Miquelstraße
Kanalisation
Siesmayerstraße
Miquelallee
Sophienstraße
Zeppelinallee
Wettbewerb
Straßenbau
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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20.08.2025, 12:25 MESZ
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- Generalalignement und Nivellement, Fluchtlinien- und Bebauungspläne (Gliederung)
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