Carl Gottlob Wolfs Erben, zugleich Heinrich Gottlob Nitzschmann als Mitkläger, gegen den Besitzer des Ritterguts Zehista, August Polycarp Freiherr von Leyser und gegen den mitbeklagten Geheimen Rat und Kammerherrn Christoph Heinrich Friedrich Graf zu Solms und Tecklenburg wegen des Posthauses in Zehista halber entstandener Differenzen (Kanzleiakten)

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Sächsisches Staatsarchiv
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