Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Ludwig von Boyneburg, Statthalter an der Lahn (Loyne [!]), und
Konrad von Mansbach, Ritter, Amtmann in Vacha, bekunden, dass ein Streit
zwischen J...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1501-1510
1507 November 24
Ausfertigung, Pergament, fünf mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Siegel Nr. 2-4 beschädigt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Gescheenn uff sanct Kathereynen abent anno Domini millesimoquingentesimoseptimo
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Ludwig von Boyneburg, Statthalter an der Lahn (Loyne [!]), und Konrad von Mansbach, Ritter, Amtmann in Vacha, bekunden, dass ein Streit zwischen Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, wegen des dem Kloster gehörenden abgelösten Teils von Wehrda [heute Gem. Haunetal], Albrecht von Trümbach (Trubennbach), Marschall des Abtes, wegen seines noch nicht abgelösten Pfandteils an Wehrda [heute Gem. Haunetal] einerseits; und Stam, Werner, Simon und Friedrich von Schlitz genannt von Görtz andererseits; über die Nutzung des Rechbergs bestanden hat. Nach Anhörung beider Streitparteien und Einsehen von Urkunden haben Ludwig und Konrad als von beiden Seiten erwählte Schiedsrichter folgenden Schiedsspruch gefällt: Alle Äcker, Gärten und Wiesen, die derzeit am Rechberg liegen, sollen der dortigen Klause gehören. Der Klause steht auch die alleinige Nutzung der genannten Liegenschaften zu. Wenn ein zweiter Bruder oder Ackermann in der Klause aufgenommen werden soll, hat dies mit Zustimmung des Amtmanns in Wehrda und der von Schlitz zu geschehen. Beide Seiten sollen bei der Auswahl des neuen Bruders gleichermaßen berücksichtigt werden (den bedenteyln deshalb zu gleich verwandt sein) und den dortigen Klausner und Ackermann auch zu gleichen Teilen schützen. Zukünftige Rodungen am Rechberg sollen mit Zustimmung des Fuldaer Amtmanns in Wehrda und der von Schlitz getätigt werden. Die Nutzung der Rodung steht jeweils zur Hälfte Wehrda und Schlitz zu oder soll der Klause zugewiesen werden. Jedoch soll denen, die den Rechberg für den Viehtrieb nutzen, die Nutzung nicht verwehrt werden. Ausgenommen vom Viehtrieb sind die umzäunten Felder der Ortschaften. Siegelankündigung der Schiedsrichter. Abt Johann, Marschall Albrecht von Trümbach sowie Stam, Werner, Simon und Friedrich von Schlitz bekennen für sich und ihre Erben, dass sie den Schiedsspruch angenommen haben. Ankündigung des Sekretsiegels Abt Johanns. Siegelankündigung Albrechts von Trümbach und Stams von Schlitz. Die anderen von Schlitz gebrauchen das Siegel Stams. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2, Avers 3, Avers 4, Avers 5)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Abt Johann, Ludwig von Boyneburg, Konrad von Mansbach, Albrecht von Trümbach, Stam von Schlitz genannt von Görtz
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 438, S. 658-659
Die Siegelankündigung weicht von der tatsächlichen Hängung der Siegel ab; im Feld Siegler ist die tatsächliche Hängung wiedergegeben.
Ludwig von Boyneburg war 1502-1508 und 1527 Statthalter des Oberfürstentums bzw. des Landes Hessen an der Lahn, vgl. Demandt, Personenstaat 1, S. 86 ff., Nr. 298.
Die genaue Lage des Rechbergs ist unbekannt.
In der Urkunde geht es nur um einen Streit über die Nutzung des Rechbergs. Die eingangs genannten Streitigkeiten über Wehrda werden in der Urkunde nicht behandelt; warum sie aufgeführt werden, ist unbekannt.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.